Warum wir das bundesweite Lachgas-Abgabeverbot an Minderjährige unterstützen

Warum wir das bundesweite Lachgas-Abgabeverbot an Minderjährige unterstützen

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 ein Gesetz beschlossen, das den Missbrauch von Lachgas als Partydroge eindämmen soll. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat dazu klargestellt: »Lachgas ist kein Spiel«. Aus Sicht von Baldus Sedation ist das ein wichtiger Schritt, den wir nachdrücklich begrüßen – und zugleich Anlass, den Unterschied zwischen missbräuchlichem Konsum und medizinisch sinnvoller Anwendung zu betonen.

Der Gesetzesentwurf zum Lachgas-Abgabeverbot

Minderjährigen wird künftig der Erwerb und Besitz von Lachgas untersagt; der Verkauf an private Endverbraucher über Versandhandel und Automaten wird zusätzlich verboten. Kartuschen mit mehr als 8,4 Gramm Lachgas unterliegen einem Umgangsverbot nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), für 8,4‑g‑Kartuschen gilt eine mengenmäßige Begrenzung pro Kauf. Zugleich stellt der Gesetzgeber klar: Anerkannte medizinische Verwendungen – also als Arzneimittel oder Medizinprodukt unter fachkundiger Aufsicht – bleiben erlaubt. Nach der Beschlussfassung im Bundestag ist die Befassung des Bundesrats für den 19. Dezember 2025 vorgesehen; mit einem Inkrafttreten wird nach derzeitiger Planung im Frühjahr 2026 gerechnet.

Warum Baldus die Entscheidung begrüßt

In den letzten Jahren ist der Freizeitkonsum von Lachgas – oft aus Kapseln, Zylindern oder via Luftballon – vor allem bei Jugendlichen gewachsen. Dokumentiert sind akute Bewusstlosigkeit, Kälteverletzungen und Lungenschäden; bei wiederholtem Konsum drohen neurologische Schäden durch einen funktionellen Vitamin-B12-Mangel. Giftinformationszentren berichten über deutliche Zunahmen, allein in Berlin wurden 2024 fünfzig Lachgas-Vergiftungen registriert. Jugend- und Verbraucherschutz ist deshalb geboten – ohne die professionelle, medizinische Nutzung zu diskreditieren.

Wesentlich ist ein Punkt im Zusammenhang mit dem Freizeitkonsum: Bei der medizinischen Sedierung wird immer ein Gemisch aus Sauerstoff (O₂) und Lachgas (N₂O) verabreicht – niemals reines Lachgas. Lachgassysteme wie der Baldus® Analog oder Baldus® Touch begrenzen den maximalen Lachgasanteil je nach Bauart auf 50 % bis 70 %; entsprechend werden dem Patienten immer mindestens 30 % (meist mehr) Sauerstoff zugeführt. Beim Missbrauch hingegen inhalieren Konsumierende typischerweise reines Lachgas, also ohne Sauerstoffzufuhr. Diese Differenz erklärt einen Großteil der akuten Risiken außerhalb der kontrollierten, medizinischen Anwendung.

In der öffentlichen Debatte geht häufig unter, wie groß der Nutzen von Lachgas in der Medizin ist. Unter kontrollierten Bedingungen leistet die inhalative Sedierung mit Lachgas/Sauerstoff seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zu angstärmerer, planbarer Behandlung. Besonders in der Zahnmedizin hilft sie, Angst und ausgeprägten Würgereiz zu mindern, die Sitzungen für Patientinnen und Patienten angenehmer zu machen und Eingriffe effizienter zu gestalten – typischerweise kombiniert mit Lokalanästhesie und Verhaltensführung

Für Kinder und Jugendliche ist diese Form der minimalen Sedierung besonders wertvoll. Europäische und deutsche Fachgesellschaften beschreiben die Lachgassedierung als etabliertes Verfahren, das kooperative, traumaarme Behandlungserlebnisse ermöglicht und in vielen Fällen dazu beiträgt, Vollnarkosen zu vermeiden. Entscheidend ist dabei das strukturierte Vorgehen: klare Indikationen und Kontraindikationen, geschulte Teams, standardisierte Abläufe und eine Umgebung, die Monitoring und Notfallmanagement gewährleistet

Auch jenseits der Zahnmedizin ist Lachgas ein anerkanntes Arzneimittel: In der Geburtshilfe etwa wird ein Lachgas‑Sauerstoff‑Gemisch unter definierten Rahmenbedingungen eingesetzt; in der Dermatologie kann es bei laser- und dermatochirurgischen Eingriffen die Schmerz‑ und Angstwahrnehmung senken und damit die Durchführbarkeit verbessern. Diese und weitere Einsatzfelder zeigen, dass es sich nicht um ein »Partyprodukt«, sondern um eine medizinische Option mit klarem Nutzenprofil handelt.

Was bedeutet das Lachgas-Abgabeverbot für Praxen in Deutschland?

An der Rechtssicherheit der medizinischen Anwendung ändert das Gesetz nichts. Wichtig sind qualitativ hochwertige Systeme, die eine Mindest-Sauerstoffzufuhr technisch sicherstellen, eine wirksame Absaugung der Ausatemluft sowie dokumentierte Fortbildungen des Teams – etwa mittels Lachgas-Zertifizierungskurs der Baldus ® N2O-Akademie.

Unser Fazit lautet

Das Verbot der Abgabe an Minderjährige und die Beschränkung der Vertriebswege treffen den Missbrauch genau dort, wo er entsteht. Gleichzeitig bleibt die medizinische Nutzung unangetastet – zum Nutzen von Angst‑ und Würgereizpatientinnen und ‑patienten in der Zahnheilkunde sowie in ausgewählten Indikationen anderer Bereiche. Baldus Sedation engagiert sich weiterhin dafür, dass Lachgas in Praxen sicher, qualitätsgesichert und wirtschaftlich eingesetzt werden kann.

Quellen (Auswahl)

Bundesministerium für Gesundheit (14.11.2025): „Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen“ – https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-verabschiedet-verbot-von-lachgas-und-ko-tropfen-pm-14-11-2025.html

Deutscher Bundestag (13.11.2025): „Missbrauch von Lachgas wird eingeschränkt“ – https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-de-psychoaktive-stoffe-1123186

Bundesinstitut für Risikobewertung (09.05.2025): „Lachgas: Riskante Partydroge“ – https://www.bfr.bund.de/mitteilung/lachgas-riskante-partydroge/

tagesschau.de (17.04.2025): „Kampagne gegen Lachgas“ – https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lachgas-kampagne-100.html

Deutsches Ärzteblatt (12.05.2025): „Behörde warnt: Konsum von Lachgas kann tödlich enden“ – https://www.aerzteblatt.de/news/behorde-warnt-konsum-von-lachgas-kann-todlich-enden-5b229761-e263-4853-8d84-4dd244c48e2e

DGZMK/DGAI u.a. (2013): „Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung von Kindern in der Zahnheilkunde“ – https://www.dgzmk.de/documents/10165/2216111/Wiss_Mitt_Lachgassedierung_Kinder.pdf

EAPD (2021): „Best clinical practice guidance for conscious sedation of children undergoing dental treatment“ – https://www.eapd.eu/uploads/files/Best_Clinical_Practice_Guidance_Sedation.pdf

DGAI/DGGG (2016, aktualisiert): „Einsatz von Lachgas zur Schmerztherapie unter der Geburt“ – https://www.bda.de/docman/1249-einsatz-von-lachgas-zur-schmerztherapie-unter-der-geburt.html

Springer Medizin (2014): „Lachgas‑Sauerstoff‑Inhalation in der ästhetischen Dermatologie“ – https://link.springer.com/article/10.1007/s12634-014-0905-x

BGW (2017): „Lachgassedierung: Inhalative Exposition des Zahnarztpersonals“ – https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/medien-arbeitshilfen/medien-center/agg-gefahrstoffe/lachgassedierung-inhalative-exposition-des-zahnarztpersonals-22334

Baldus Sedation GmbH & Co. KG, www.baldus-sedation.de

Stand: 18.11.2025

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