§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Baldus Medizintechnik GmbH sowie der Baldus Sedation GmbH & Co. KG (im Folgenden Baldus genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
b) Vertragsvereinbarung
Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anzeigemöglichkeit in weiteren Sprachen dient lediglich als Hilfeleistung. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Widerrufsrechte bestehen nicht, da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt.
c) Vertragsschluss
aa) Shop-Bestellung
Die Darstellung des Sortiments im Onlineshop von Baldus ist zunächst freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang besteht dann aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren bzw. Dienstleistung aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit er diese nicht bereits in seinem Account hinterlegt hat. Im dritten Schritt wählt er dann die gewünschte Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat er die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel bzw. Dienstleistungen) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Mit der Bestellung erklärt er verbindlich sein Vertragsangebot. Baldus wird dem Kunden den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Baldus ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Mitteilung der Absendung der Ware bzw. Mitteilung der Bereitstellung der Dienstleistung verbindlich anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande.
Der Vertragstext wird von Baldus gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
bb) Individueller Vertragsschluss (z.B. per E-Mail)
Der Vertragsschluss findet alternativ individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde Baldus eine Anfrage stellt und hierauf von Baldus ein verbindliches Angebot erhält, welches er dann binnen der im Angebot benannten Frist annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch Baldus findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
d) Registrierung auf der Webseite
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs der Website von Baldus ist es zunächst möglich einen Account anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch Baldus erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button „Neues Kundenkonto anlegen“ bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website von Baldus eingeloggt hat, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde trifft geeignete und angemessene Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Account kann nicht auf andere Nutzer/Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen haftet Baldus nicht.
e) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Baldus ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Baldus wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Baldus als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen
§ 2 Leistung und Lieferung
a) Allgemein
Baldus bietet seinen Kunden ein breites Dienstleistungs- und Warensortiment im Bereich Lachgassedierung an. Neben dem Erwerb vom Produkten kann der Kunde auch an den Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen und E-Learning-Einheiten von Baldus teilnehmen. Zudem bietet Baldus ausgewählten Unternehmen auch weitere Service- bzw. Wartungsleistungen an. Das genaue Leistungsspektrum kann der Kunde der Website bzw. dem jeweiligen Angebot von Baldus entnehmen.
b) Leistungserbringung
Baldus ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
Insbesondere hat der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson im Rahmen der Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen und E-Learning-Einheiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
c) Teillieferungen
Baldus ist zudem zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
d) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Baldus nicht verhindert werden können und welche Baldus nicht zu vertreten hat (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten Baldus dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
e) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
f) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Baldus nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
g) Leistungszeit
Für die Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen und E-Learning-Einheiten werden die Termine individuell mit dem Kunden vereinbart bzw. sind diese den Angeboten von Baldus zu entnehmen.
Für Warenbestellungen findet der Kunde die Lieferzeiten beim jeweiligen Produkt bzw. ebenfalls beim Angebot.
Nur soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistung/Lieferung durch Baldus innerhalb von sechs Wochen. Der Fristbeginn für die Leistung/Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet sechs Wochen später mit Ablauf des Wochentages, der dem Wochentag des Fristbeginnes entspricht. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
h) Durchführung und Einweisung
Teil des Leistungsspektrums von Baldus ist die Durchführung der Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPG gegen das im jeweiligen Angebot ausgewiesene Entgelt. Die Durchführung der Einweisung erfolgt nach terminlicher Absprache zwischen Baldus und dem Kunden mit der Maßgabe, dass die Einweisung grundsätzlich am Tag der Anlieferung und des Aufbaus des Medizinproduktes erfolgen soll. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Erkrankung, Unfallereignis, verkehrstechnische Behinderung o.Ä.) kann es vorkommen, dass Baldus oder der Kunde den Termin absagen müssen. Sowohl Baldus als auch der Kunde sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines solchen Verhinderungsgrundes zu kontaktieren und den Termin abzusagen. Eine terminliche Absage seitens der Baldus berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis oder zur Geltendmachung von Schäden. Baldus und der Kunde werden im Fall einer terminlichen Absage einen möglichst nahegelegenen Ersatztermin vereinbaren.
§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Baldus vereinbart wird. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 € netto zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand.
Übernachtungs-, Reise- und Verpflegungskosten etc. sind bei den Schulungen, Fortbildungen sowie Ausbildungen, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu buchen und nicht Bestandteil des Angebots von Baldus.
b) Fahrtkosten
Bei Lieferung durch Baldus werden für die Anfahrt 0,75 € netto pro gefahrenen Kilometer sowie eine Pauschale von 61,00 € netto für die Fahrtzeit zuzüglich für die über eine Stunde hinausgehende Fahrtzeit jeweils 61,00 € netto pro Stunde berechnet.
c) Montagekosten
Bei Montage oder Arbeiten vor Ort werden durch Baldus 59,00 € für einen Monteur und 75,00 € für einen Techniker netto pro Stunde berechnet. Soweit der Kunde telefonischen Support durch Techniker von Baldus außerhalb der Gewährleistungsrechte in Anspruch nimmt, berechnet Baldus 1,99 € netto pro angefangene Minute. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnungsbasis.
d) Einlagerungskosten
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Baldus berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden nimmt Baldus die Einlagerung der Ware auf Risiko und Kosten des Kunden vor. Für die Einlagerung berechnet Baldus dem Kunden, unabhängig von der Einlagerungsdauer, eine Gebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes. Dem Kunden verbleibt der Nachweis, dass Baldus kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
e) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei der Baldus eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Baldus vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen. Nach Absprache mit Baldus ist eine Verlängerung des Zahlungsziels auf 8, 14 oder 30 Tage möglich.
f) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden
a) Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich er selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an Baldus, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
b) Freistellung
Der Kunde hält Baldus von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Baldus geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Baldus kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Baldus keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
d) Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen oder E-Learning
aa) Nichterscheinen / Krankheit / Abbruch
Sollte der Kunde aufgrund von Krankheit oder seinem Nichterscheinen nicht an einer Einheit teilnehmen können, bleibt der Vergütungsanspruch von Baldus dennoch bestehen. Abweichende Regelungen können ggf. in Absprache mit Baldus getroffen werden, wobei hierauf kein Anspruch besteht. Wird ein Modul bzw. eine einzelne Leistung abgebrochen (z.B. wegen Nichtgefallens), besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlung. Das Kündigungsrecht des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
bb) Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Baldus die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere im Rahmen der Selbständigkeit, hat der Kunde dafür zu sorgen, die vermittelten Inhalte auch zu verinnerlichen, um den gewünschten Lernerfolg zu erhalten. Baldus stellt dem Kunden lediglich seine Inhalte zu Verfügung, schuldet jedoch keinen bestimmten z.B. wirtschaftlichen Erfolg. Der Kunde hat zu den vereinbarten Zeiten für die Einheiten vor Ort zu sein bzw., bei Online-Einheiten, sich rechtzeitig einzuloggen.
cc) Gesundheitszustand
Der Kunde ist verpflichtet, Baldus über eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen (hierzu zählen auch psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angstzustände etc.), die die Fähigkeit zur Teilnahme an den Leistungen von Baldus beeinträchtigen könnten, zu informieren, auch wenn er diese für geringfügig hält.
Die Teilnahme unter Alkohol, Drogen oder (beeinträchtigenden) Medikamenten ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss führen. Bereits gezahlte Gebühren können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden.
dd) Kursraum
Sofern Baldus seinen Kursraum nutzt, hat der Kunde mit diesem und den bereitgestellten Geräten sorgsam umzugehen. Im Falle einer Beschädigung hat der Kunde den Baldus entstandenen Schaden zu ersetzen.
ee) Verhalten
Das Aufzeichnen bzw. Mitschneiden während der Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen oder E-Learning-Einheiten ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss von diesen führen. Baldus behält sich vor, Kunden auszuschließen, die das Wohl anderer Personen und Baldus gegenüber gefährden (z.B. durch aggressives Verhalten). Bereits gezahlte Gebühren können in den benannten Fällen nicht zurückerstattet werden.
ff) Besonderer Hinweis
Ein aus der Durchführung des Vertrags resultierender z.B. wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Baldus stellt dem Kunden lediglich seine Produkte bzw. Leistungen zur Verfügung. Die Handhabe und Umsetzung obliegen allein dem Kunden.
gg) Rechtliche Beratung und Prüfung
Eine rechtliche Beratung oder Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistung von Baldus. Hierfür hat der Kunde einen Fachmann zu beauftragen.
e) Service und Wartung
Im Rahmen der von Baldus angebotenen Service- und Wartungsleistungen hat der Kunde Baldus die jeweils zu wartenden Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert zur Verfügung zu stellen und, sofern Arbeiten vor Ort beim Kunden durchgeführt werden, Zugang zum Grundstück bzw. den jeweiligen Räumlichkeiten zu gewähren. Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass, sofern Arbeiten bei ihm vor Ort durchgeführt werden, am Leistungsort eine ausreichende Stormzufuhr vorhanden ist. Verzögerungen, die auf einer mangelnden Mitwirkung des Kunden beruhen, hat Baldus nicht zu vertreten.
§ 5 Lizenzbedingungen für Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen oder E-Learning-Einheiten
a) Urheberrecht
Die Inhalte sowie der Aufbau der von Baldus veranstalteten Schulungen, Fortbildungen, Ausbildungen oder E-Learning-Einheiten und der diesbezüglichen Unterlagen einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum von Baldus.
b) Lizenzerteilung
Baldus überträgt dem Kunden mit Begleichung der Teilnahmegebühr alle für ihn erforderlichen Nutzungsrechte an Unterlagen in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für die jeweilige Schulung, Fortbildung, Ausbildung oder E-Learning-Einheit erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt Baldus diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Kunden zum Eigenbedarf überlassenen Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.
c) Lizenzbedingungen
Jede darüberhinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von Baldus. Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden, noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist es ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke in Schulungen, Ausbildungen, Fortbildungen, Seminaren, E-Learning-Einheiten, Kursen, Workshops, Coachings oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.
d) Referenzrecht
Baldus räumt sich das Recht ein, auf die von Baldus angebotenen Dienstleistungen zu referenzieren. Soweit nicht anders vereinbart, behält sich Baldus auch das Recht vor, in den Kursen Bildaufnahmen zu machen und diese als Referenz in Broschüren, Prospekten sowie der Website von Baldus aufzuführen, sofern der Kunde auf den Bildaufnahmen nicht zu identifizieren ist. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu.
e) Schadensersatz
Baldus behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen
a) Allgemein
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Baldus. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Baldus ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Baldus berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Baldus unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Baldus entstandenen Ausfall.
c) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist Baldus berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Baldus erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt Baldus als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses in Höhe des Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab.
e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung
Eine Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Baldus. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Baldus nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Baldus das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache Baldus zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Baldus anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Baldus verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Baldus ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Baldus nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 %, ist Baldus auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 7 Gewährleistungen beim Kaufvertrag
a) Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, findet der Kunde deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Baldus die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
b) Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leistet Baldus nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
c) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
d) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
e) Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Gewährleistung beim Werkvertrag
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann Baldus nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über.
e) Rügeobliegenheit
Der Kunde muss in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
f) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Gewährleistungsrecht beim Dienstleistungsvertrag
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
§ 10 Nutzbarkeit der Online-Dienste (z.B. E-Learning)
a) Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit
Baldus ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Baldus behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch ist Baldus berechtigt den Website-Betrieb zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Baldus übernimmt insoweit keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichert nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird hierdurch nicht berührt.
b) Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der Website setzt entsprechende kompatible Geräte voraus. Es obliegt dem Kunden das Gerät in einen Zustand zu versetzen oder zu halten, welche die Nutzung der Website-Dienste ermöglicht (z.B. funktionstüchtiger Internetzugang).
§ 11 Laufzeit/Kündigung (z.B. bei Wartungsverträgen)
Die Verträge mit Mindestvertragslaufzeiten können jeweils mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit, jedoch maximal um ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat,
• der Kunde gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch Baldus nicht unterlassen hat.
§ 12 Haftung
a) Haftungsausschluss
Baldus sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
c) Haftungsausschluss für Einheiten (Schulungen, Ausbildungen, Fortbildungen, E-Learnings)
Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er vor und während der Einheiten die gesundheitlichen Voraussetzungen (hierzu zählt auch die psychische Gesundheit) erfüllt. Baldus erbringt lediglich seine Leistung in Form der Durchführung der Einheiten. Baldus ist aber außerstande, den Kunden bei der jeweiligen Einheit kontinuierlich zu überwachen und etwaiges fehlerhaftes Ausführungsverhalten zu korrigieren. Baldus übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die auf eine unsachgemäße Ausführung durch den Kunden zurückzuführen sind.
d) Diebstahl
Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er seine Besitztümer gegen Diebstahl sichert bzw. ordnungsgemäß verstaut, wenn Einheiten vor Ort durchgeführt werden. Baldus stellt ggf. lediglich seine Räumlichkeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für Diebstahl.
e) Anwendung und Umsetzung
Baldus haftet zudem nicht für die unsachgemäße Anwendung und/oder Umsetzung der im Rahmen seiner Leistungen oder in den bereitgestellten Unterlagen enthaltenen Empfehlungen, sofern Baldus dies nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat sich vorab selbst darüber zu informieren, ob die Handlungsvorschläge von Baldus für ihn geeignet sind bzw. ob mit diesen weiteren Risiken einhergehen. Baldus stellt lediglich seine Leistungen bzw. Lerninhalte zur Verfügung. Die Handhabe und Umsetzung obliegt allein dem Kunden. Die übrigen Haftungsklauseln werden hierdurch nicht berührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Baldus vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.