Replik auf die aktuellen Berichte über Lachgas, die auf dem Artikel von Anette Birschel/dpa beruhen.
In o.g. Artikeln geht es ausschließlich um den Missbrauch von Lachgas. Dies wird nicht klar, stattdessen wird Lachgas ganz allgemein als Droge diffamiert. Hier wurde scheinbar gar nicht oder nicht vollständig recherchiert. Der Nutzen von Lachgas in der Medizin wird überhaupt nicht erwähnt. Es hat ausschließlich positive Eigenschaften: keine Nebenwirkungen, leicht steuerbar und ist im Übrigen das meist untersuchte Arzneimittel überhaupt.
Das medizinische Lachgas, das nicht nur „immer noch“ (Zitat aus den Artikeln) bei Zahnärzten verwendet wird, sondern sich einer weltweit (!) stark wachsenden Beliebtheit bei Zahnärzten und vor allen deren Patienten erfreut, unterliegt selbstverständlich noch immer dem Arzneimittelgesetz, ähnlich wie Antibiotika oder starke Schmerzmittel. Medizinisches Lachgas ist das Mittel der Wahl, wenn es um Schmerzerleichterung und Angstreduktion geht.
Nicht umsonst empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde die Lachgassedierung. Auch im Kreissaal ist die Lachgassedierung ein probates Mittel gegen Schmerzen und für Entspannung der werdenden Mütter. Immerhin bringen 90% der Mütter in den Skandinavischen Ländern ihre Kinder unter Anwendung von Lachgas zur Welt.
Wäre Lachgas also frei verkäuflich – so wie der Artikel suggeriert – würden die Konsumenten für Ihren kurzen Rausch wohl kaum Sahnekapseln zweckentfremden.