Raumluftkontamination mit N2O

Raumluftkontamination mit N2O

In unserem heutigen Ratgeberbeitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema Raumluftkontamination bei einer Lachgassedierung. Neben der effizienten Wirkung des Lachgases muss ein sicherer Einsatz des Sedativums für den Patienten, und auch für das ärztliche (Hilfs-)Personal gewährleistet sein.

Da es sich bei der Lachgassedierung um ein offenes Arbeitsverfahren handelt, gelangt Lachgas unvermeidlich in die Raumluft. Doch inwiefern stellt dies eine Belastung für das ärztliche Personal dar?

Technische Regeln für die Anwendung von Lachgas am Arbeitsplatz

Technische Regeln für die Anwendung von Lachgas am Arbeitsplatz

Als besonders expositionsrelevant werden die Lachgasemissionen aus dem Mund des Patienten, sowie durch die Leckagen der Nasenmaske gesehen. Ausatmen und Sprechen des Patienten durch den Mund erhöht den Anteil an Lachgas in der Raumluft deutlich. Der behandelnde Arzt und auch das assistierende Personal sind während der Behandlung des Patienten unvermeidbar dieser Raumluftkontamination ausgesetzt. Daher sind mögliche negative Gesundheitseffekte durch die Lachgasexposition in jedem Fall zu beachten und nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die TRGS (Technische Regeln für Gefahrenstoffe), sowie die aktuellen Arbeitsschutzregeln sehen aus diesem Grund einen Grenzwert für die Lachgaskonzentration in der Raumluft am Arbeitsplatz vor. Er beträgt für den resorptiv wirksamen Gefahrenstoff der Kategorie II 180 mg/m3 (entspricht 100 ppm), bezogen auf 8 h. Es sind bis zu vier kurzzeitigen Überschreitungen (jeweils max. 15 min) pro Schicht mit Werten bis 360 mg/m3 (Überschreitungsfaktor 2) erlaubt.

Festgelegt sind diese Werte in den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 900 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese sind rechtsverbindlich einzuhalten. Auch in der EU-Verordnung zum Globally Harmonized System (GHS) ist Lachgas als chemisch-physikalischer Gefahrstoff eingestuft und gekennzeichnet. Werden die genannten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten, ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass keine negativen Gesundheitseffekte auftreten.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes muss berücksichtigt werden, dass Lachgas bei dieser Art der Sedierung über Atemmasken unvermeidlich freigesetzt wird.

Es gelangt insbesondere durch Leckagen an der Schnittstelle Frischgasversorgung/ Patient und durch den Patienten selbst in den Atembereich des behandelnden. Aus diesem Grund ist auf die sachgemäße Handhabung der Lachgassedierungssysteme, sowie unkontrolliertes Ausweichen von Lachgas unbedingt zu achten.

Maßnahmen zur Senkung der Raumluftkontamination

Auch unter Ausschöpfung der möglichen Arbeitsschutzmaßnahmen ist eine absolute Emissionsfreiheit nicht zu erreichen. Neben Leckagen an der Schnittstelle zwischen der Gasversorgung und der behandelten Person zeichnet dafür vor allem das potenzielle Ausatmen von Lachgas durch den Mund in den Atembereich des Personals hinein verantwortlich. Die resultierende Raumluftkontamination ist nahezu unvermeidlich. Vor diesem Hintergrund erscheint eine sachgemäße Verwendung der technischen Ausrüstung umso wichtiger.

Zum einen muss sie regelmäßig auf Leckagen geprüft und somit ein unkontrolliertes Entweichen von Lachgas verhindert werden, auch an den Gasbehältern selbst. Zudem kann durch die Verwendung der innovativen Baldus Einweg-Doppelnasenmaske die Raumluftkontamination gesenkt werden. Die optimale Passform der Masken und das hochwertige Material bieten nicht nur dem Patienten ein angenehmes Tragegefühl, sondern beugen auch unkontrolliertem Ausweichen von Lachgas durch Leckagen an der Maske vor.

Einfachmasken gelten als überholt, sind technisch nicht mehr genügend und sind unbedingt durch Doppelnasenmasken zu ersetzen. Die Raumluftkontamination steigt mit dieser Art Masken ungemein an und kann durch Wechsel hin zu einem modernen Schlauchsystem stark verbessert werden. Außerdem ist eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Absaugsystems zu beachten. Bei Verwendung eines Baldus Scavengersystems kann der erforderliche Unterdruck an die Maskengröße und das Abatmen der behandelten Person angepasst werden. Der Unterdruck ermöglicht die Fortleitung des abgeatmeten Lachgases aus dem Atembereich der Behandler. Sie erfolgt entweder über ein spezielles Fortleitungssystem für Narkosegase oder eine modifizierte Stuhlabsaugung.

Empfehlungen und Schutzmaßnahmen für die dentale Lachgassedierung

  • Personal für die Anwendung der Lachgassedierung geschult und zertifiziert?
  • Vor Gebrauch das System auf die korrekte Montage und Funktionalität prüfen
  • Leckagentest (Sichtprüfung) an den relevanten Komponenten
  • Verwendung einer Lachgasabsaugung
  • Raumlüftung
  • Verwendung gutsitzender Baldus Einweg-Doppelnasenmaske
  • Lachgasanteil entsprechend den Bedürfnissen des Patienten
  • Größe des Atembeutels beachten
  • Konversation mit dem Patienten auf das Mindeste beschränken
  • Auf Nasenatmung des Patienten achten

Verschiedene Maskensysteme

Verschiedene Maskensysteme

Am Markt sind Lachgas-Systeme mit Einfach- und Doppelnasenmasken erhältlich. Studien der Berufsgenossenschaft empfehlen ausdrücklich die Verwendung von Doppelnasenmasken. Im Rahmen einer Studie lag die mittlere Belastung bei Doppelnasenmasken ca. 30 % unter der mittleren Belastung bei Einfachnasenmasken. Dieses Ergebnis entspricht den überwiegend in der Literatur publizierten Erkenntnissen. Einfachnasenmasken überschritten in 31 von 47 Messwerten (66 %) den zulässigen Kurzzeitwert, Doppelnasenmasken hingegen in 13 von 22 Messwerten (59 %). Doppelnasenmasken reduzierten erwartungsgemäß die Lachgaskonzentrationen, allerdings nicht ausreichend unter den Grenzwert. Entdecken Sie jetzt die Baldus Maskensysteme.

Patientencompliance sicherstellen

In der medizinischen Literatur wird darauf hingewiesen, dass Patienten eine gewisse Grundcompliance, also in dem Fall eine Bereitschaft, bei der Lachgassedierung und den Empfehlungen des Arztes mitzuwirken, aufweisen müssen. Die Compliance ist subjektiv vom Arzt zu bewerten und technisch nicht beeinflussbar. Um das behandelnde Personal nicht zu gefährden, bei der Behandlung optimal mitzuwirken und den Ablauf der Lachgassedierung nicht negativ zu beeinflussen, sollte der Patient eine positive und aufgeschlossene Einstellung gegenüber der Lachgassedierung verspüren und sich auf die Anweisungen des Arztes und des mitwirkenden Personals einlassen.

Baldus Empfehlung

Im Wesentlichen müssen also folgende Rahmenbedingungen erfüllt werden, um Sedierungen unterhalb
der gesetzlichen Grenzwerte durchführen zu können:

  1. Vor Beginn jeder Behandlung ist der Maskensitz auf Dichtigkeit und optimalen Sitz zu
    überprüfen.
  2. Die zu behandelnden Personen sollten während der Behandlung die nötige Adhärenz aufweisen. Das
    medizinische Personal ist angehalten, sorgfältig darauf zu achten, dass die Behandelten sich
    möglichst wenig bewegen und nicht sprechen.
  3. Die Absaugung (Baldus Scavengersystem) ist an die Stuhlabsaugung anzuschließen und auf den optimalen
    Unterdruck einzustellen.

Unter Einhaltung der oben genannten Rahmenbedingungen lassen sich nach unseren Erkenntnissen die geforderten strengen Arbeitsplatzgrenzwerte mit hoher Sicherheit einhalten oder unterschreiten. Eine Gefährdung des Personals durch Spurenkonzentrationen von N2O lässt sich somit nach dem heutigen
Wissensstand effektiv verhindern.

Quellen

Sie finden uns auch auf Facebook und Instagram. Viele Interessante Videos zur Lachgassedierung gibt es auf unserem YouTube Kanal.  Bei Fragen nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf unserer Webseite, oder den Baldus Experten Chat hier auf baldus-sedation.de  

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