Teilnahme- und Veranstaltungsbedingungen für Lehrgänge der n2 o-Akademie der Baldus Sedation GmbH & Co. KG
1 Anmeldung / Vertragsschluss1.1 Die online oder sonst öffentlich publizierten Veranstaltungshinweise stellen kein Vertragsangebot der Baldus Sedation GmbH & Co. KG (Veranstalter) dar.
1.2 In dem der Teilnehmer eine Anmeldung an den Veranstalter übermittelt, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung (Veranstaltung) ab. Der Teilnehmer kann sich für eine Veranstaltung durch elektronische Zusendung des im Online-Portal bereitgehaltenen Anmeldeformulars, per E-Mail, per Fax oder schriftlich per Brief für die Teilnahme an einer Veranstaltung anmelden. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Teilnahmeangebotes bleibt dem Veranstalter in jedem Fall vorbehalten.
1.3 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, durch Zugang der Veranstaltungsbestätigung durch den Veranstalter. Die Teilnahmebestätigung erfolgt entweder schriftlich (per Fax genügt) oder elektronisch per E-Mail an die angegebenen Kontaktdaten des Teilnehmers. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies dem Teilnehmer in gleicher Weise so zügig wie möglich mitgeteilt.
2 Teilnahmegebühr
2.1 Der Teilnehmer hat die Teilnahmegebühr unabhängig von Leistungen Dritter nach Erhalt der Rechnung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen (Tag der Wertgutschrift auf dem Konto ist maßgeblich).
2.2 Bei einer Anmeldung die in weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an den Veranstalter abgegeben wird, ist die Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
3 Leistungsumfang / Inhalt und Modalitäten der Veranstaltung
3.1 Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung, den Verbrauch der Vorführmaterialien, die Nutzung des Tagungsortes sowie die seitens des Veranstalters zur Verfügung gestellte Tagesverpflegung. 3.2 Der Inhalt der Veranstaltung richtet sich nach dem jeweiligen Fortbildungsprogramm, das den Anforderungen des Beschlusses des Council of European Dentists (CED) entspricht. Der Veranstalter behält sich vor in zumutbaren und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessenen benachteiligendem Umfang einzelne Schulungsinhalte ohne vorherige Zustimmung des Teilnehmers an die Bedürfnisse des Unterrichtes anzupassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. 3.3 Der Veranstalter ist befugt, den Dozenten/Referenten für die gebuchte Veranstaltung bei sachlicher Veranlassung auszuwechseln, insbesondere bei unverschuldeter Verhinderung des ursprünglich angekündigten Dozenten. Der Teilnehmer kann hieraus keine Rechte herleiten. 4 Rücktritt / Ummeldungen 4.1 Der Rücktritt von dem Vertrag ist in Schrift- oder Textform (per Brief, Fax, E-Mail) zu erklären. Es gilt das Datum des Zuganges der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Teilnehmer bis zum Ablauf des 15. Kalendertages vor Veranstaltungsbeginn zurück, werden 20 % des Brutto-Angebotspreises erhoben. Sofern der Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr bereits entrichtet hat, wird die hiernach zu viel entrichtete Teilnahmegebühr unverzüglich an den Teilnehmer zurückerstattet. Bei einem Rücktritt innerhalb des Zeitraumes ab dem 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung bis zum Tag der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Es ist ausgeschlossen von der gebuchten Veranstaltung in Teilen zurückzutreten. 4.2 Bis zum Ablauf des 15. Kalendertages vor dem Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer gegen Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Brutto-Angebotspreises eine Ummeldung vornehmen. Die Ummeldung muss in Schrift- oder Textform (per Brief, Fax, E-Mail) erklärt werden. Es gilt das Datum des Zuganges der Ummeldung bei dem Veranstalter. Eine Ummeldung innerhalb des Zeitraumes ab dem 14. Tag bis zu dem Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich. Bei einer Ummeldung sind die Kosten derjenigen Veranstaltung zu entrichten, an welcher der Teilnehmer nach seiner Ummeldung teilnehmen möchte. Die Teilnahmegebühren werden dementsprechend nachberechnet. Es gelten die Preise gemäß der Preisliste zum Zeitpunkt der Ummeldung. 4.3 Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht möglich. 5 Absage von Veranstaltung durch den Veranstalter 5.1 Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne die Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten, wegen Schließung oder unvorhersehbarer Nichtverfügung des Tagungsortes oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird so rechtzeitig wie möglich über die Absage informiert, wobei die Absage aufgrund einer zu niedrigen Teilnehmerzahl möglichst spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen soll. 5.2 Die Teilnahmegebühr wird im Fall einer solchen Absage durch den Veranstalter erstattet. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch die Absage entstehen, kommt der Veranstalter außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht auf. 6 Urheberrecht 6.1 Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung des Veranstalters kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. 6.2 Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist gem. § 106 Urhebergesetz strafbar. Der Veranstalter behält sich des Weiteren eine zivilrechtliche Inanspruchnahme des urheberrechtsverletzenden Teilnehmers vor, insbesondere diesen auf Unterlassung sowie Schadensersatz haftungsrechtlich in Anspruch zu nehmen. 7 Hausordnung und Ausschluss von der Veranstaltung 7.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Hausordnung des Tagungsortes. 7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen, die Sinne beeinträchtigten Substanzen, steht, die Veranstaltung nachteilig stört, Urheberrechtsverletzungen begeht oder auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Die Vergütungsansprüche des Veranstalters bestimmen sich für den Fall des Ausschlusses nach den Regelungen des Rücktrittes unter Ziffer 4.1. 8 Haftung 8.1 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmers. 9 Risikohinweis 9.1 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Im Rahmen der Veranstaltung wird den Teilnehmern auch die Möglichkeit eingeräumt, die Auswirkungen von Lachgas durch Eigenanwendung in Erfahrung zu bringen (Sedierung). Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass sich Lachgas in der Raumluft des Tagungsortes in geringen Konzentrationen verbreiten kann. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Veranstalter Schwangeren und stillenden Frauen sowie Personen, bei welchen aufgrund einer Erkrankung eine Kontraindikation für eine Lachgassedierung besteht, nicht an der Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen oder nur nach ärztlicher Unbedenklichkeitserklärung. Der Veranstalter ist bis zum Beginn der Veranstaltung über eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit oder eine besehende Kontraindikation zu informieren. Verschweigt der Teilnehmer eine Kontraindikation aus den benannten Gründen, ist eine Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen. 9.2 Bei Nachweis einer Schwangerschaft oder einer solchen Erkrankung wird dem Teilnehmer bei Abmeldung bis zum Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr in voller Höhe, abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 65,00 € inkl. Mehrwertsteuer, erstattet. 10 Datenschutz 10.1 Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt der Veranstalter von den Teilnehmern persönliche Angaben, wie z.B. die Adresse, EMailadresse, Telefonnummer und Daten zum Zahlungsweg. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt seitens des Veranstalters nicht, es sie denn, der Veranstalter ist zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet oder der Teilnehmer hat den Veranstalter hierzu vorher seine ausdrückliche Einwilligung erteilt. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen können abgerufen werden unter www.n2o-akademie.de/ Datenschutzbestimmungen. 10.2 Die Datenschutzbestimmungen werden regelmäßig angepasst, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen der Leistungen des Veranstalters in den Datenschutzbestimmungen umsetzten, z.B. bei der Einführung neuer Services. Es gelten deshalb die Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuellen Stand der Datenschutzbestimmungen über den oben benannten Link stetig zu informieren. 10.3 Mit der Anmeldung zu Lehrgängen gewähren Sie dem Veranstalter Baldus Sedation GmbH & Co. KG die Erlaubnis, Foto- und Filmaufnahmen, die von Ihnen bzw. Ihrer Firmenpräsenz während der Veranstaltung von unserem offiziellen Fotografen(-team) aufgenommen wurden, auf max. 10 Jahre für die Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation (insbesondere Pressemitteilungen, Veranstaltungsberichte, Marketing von Nachfolgeveranstaltungen) und damit in berechtigtem Interesse zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist, werden die Aufnahmen gelöscht bzw. vernichtet. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung sowie die dort genannten Betroffenenrechte auf www.n2o-akademie.de. 11 Sonstige Regelungen 11.1 Der Teilnehmer teilt dem Veranstalter Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Veranstaltung und auf das Vertragsverhältnis (z.B. Umzug oder Änderung der Kontaktdaten) auswirken unverzüglich schriftlich (per Fax oder E-Mail genügt) mit. 11.2 Es gelangt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. 11.3 Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Bendorf. Stand: 04.06.2020